Werkstudent*in (Redaktionshilfe)
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Bereich:
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ZDF
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Kennziffer:
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1781
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Funktion:
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Werkstudent*in (Redaktionshilfe)
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Einsatzort:
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Mainz
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Eintrittsdatum:
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Die Einstellung erfolgt nach Absprache mit dem jeweiligen Fachbereich
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Vertragsart:
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Zeitvertrag
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Vergütung:
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15,00 € pro Stunde
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Arbeitszeitumfang:
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10 Stunden / Woche
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| Dauer/Befristung: |
30.09.2028
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Die Redaktion HR Kinder und Jugend Nonfiktion sucht zum 01.10.2026 für den Zeitraum von insgesamt 2 Jahren eine Werkstudentin bzw. einen Werkstudenten zur Unterstützung des Musikformats SingAlarm am Standort Mainz.
Sie möchten praktische Einblicke in die Arbeit einer Fernsehredaktion gewinnen und interessieren sich für Musik, digitale Medien und Kinderprogramme? Dann unterstützen Sie die Redaktion des ZDF-Musikformats „SingAlarm“ als Werkstudent*in. Die Tätigkeit bietet Einblicke in redaktionelle, organisatorische und digitale Prozesse eines öffentlich-rechtlichen Medienangebots. Die Aufgaben orientieren sich an den bisherigen Tätigkeiten der Werkstudent*innen im Bereich SingAlarm.
Ihre Aufgaben
- Unterstützung der redaktionellen Planung und Organisation des Formats SingAlarm
- Erstellung und Pflege von Presse- und Programminformationen in den ZDF-Planungssystemen
- Vorbereitung und Begleitung der Veröffentlichung von Inhalten auf digitalen Plattformen (Mediathek, YouTube und weitere Ausspielwege)
- Pflege, Ablage und Qualitätssicherung von Bild-, Video- und MetadatenbeständenUnterstützung bei Künstler*innen- und Produktionskommunikation
- Erstellung und Pflege von Auswertungen zu Reichweiten, Abrufen und NutzungsdatenUnterstützung bei musikredaktionellen und administrativen Aufgaben (z. B. Rechte- und Meldungsprozesse)
- Organisation, Dokumentation und Pflege redaktioneller Unterlagen sowie Datenbanken
Ihr Profil
- Immatrikulation an einer Hochschule oder Universität
- Interesse an Kinder- und Jugendmedien, Musik, digitalen Plattformen und Social-Media-Angeboten
- Gute organisatorische Fähigkeiten und sorgfältige Arbeitsweise
- Sicherer Umgang mit Microsoft-Office-Anwendungen
Aufgrund der Regelungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) können Bewerber*innen die bereits zuvor im ZDF beschäftigt waren, im Rahmen dieses Auswahlverfahrens leider nicht berücksichtigt werden – außer, es handelte sich um ein Praktikum.
Mainz